Aus grün wird schwarz: Kennzeichenwechsel bei Mopeds und Co.

Zum 28. Februar endet der bisherige Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen: Ab 1. März sind ausschließlich die neuen schwarzen Kennzeichen gültig​.
 
Mit dem Saisonstart kehren Mofas, Mopeds und E-Roller zurück auf die Straße – doch der Versicherungsschutz aus dem Vorjahr endet jedes Jahr automatisch zum 28. Februar. Die bisherigen grünen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit und müssen rechtzeitig durch das neue schwarze Versicherungskennzeichen ersetzt werden.
 

Welche Fahrzeuge benötigen überhaupt ein Versicherungskennzeichen?

Im Gegensatz zu Pkw ist für bestimmte Fahrzeuge keine Zulassung bei der Zulassungsstelle erforderlich, da für die Teilnahme des Fahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr eine gültige Betriebserlaubnis sowie ein aktuelles Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette ausreichen.
 

Ein klassisches Versicherungskennzeichen benötigen:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 45 Kilometer pro Stunde
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung über 25 Kilometer pro Stunde oder motorischer Unterstützung bis maximal 45 Kilometer pro Stunde
  • Quads und Trikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 Kilometer pro Stunde
  • E-Roller mit entsprechender Betriebserlaubnis
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Bestimmte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit Bestandsschutz
 

Eine Versicherungsplakette benötigen:

  • E-Scooter und Segways mit Betriebserlaubnis nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Aus grün wird schwarz: Kennzeichenwechsel bei Mopeds und Co.